Nutzungsbedingungen

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Im Folgenden die offiziellen Nutzungsbedingungen des Emser Bikeparks:

  1. Der Emser Bikepark ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Bad Ems, die allen interessierten Bikern zur Verfügung steht.
  2. Ein Befahren ist nur mit Integralhelm, umfassendem Protektorenschutz und geeignetem, technisch einwandfreiem Mountainbike bis max. 25 kg Gesamtgewicht gestattet.
  3. Das Befahren mit motorisierten Zweirädern ist strengstens verboten. Ausgenommen sind sog. Pedelecs (Im Volksmund auch E-Bikes genannt, allerdings ohne Zulassungspflicht)  mit maximal 25 kg Gesamtgewicht und motorisierter Unterstützung bis max. 25 km/h.
  4. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!
  5. Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. Das Befahren ist Kindern unter 14 Jahren aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
  7. Bei Dunkelheit, feuchter Witterung oder Nässe ist die Benutzung der Strecke untersagt.
  8. In der Zeit vom 31. Oktober bis 1. April ist das Befahren der Strecke verboten.
  9. Anderen Waldnutzern, Tieren und Anwohnern ist mit Respekt und Rücksichtnahme zu begegnen.
  10. Insbesondere vor den Wegquerungen ist die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Der querende Verkehr hat Vorrang.
  11. Jeder Nutzer ist dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet. Hierzu gehört insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen, sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
  12. Das Anhalten an unübersichtlichen Stellen ist verboten.
  13. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um anspruchsvolle Geländestrecken handelt, deren Befahren, je nach gewählter Linie, ein hohes fahrtechnisches Können erfordert.
  14. Besonders anspruchsvolle Streckenabschnitte sind mit einem runden, schwarzen Schild mit Totenkopfsymbol markiert.
  15. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen, ob er in der Lage ist die Hindernisse sicher zu überqueren.
  16. Jeder Nutzer akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung, insbesondere in Folge von unvermeidbaren Witterungseinflüssen oder waldtypischen Gefahren wie umgestürzten Bäumen oder herabgefallenen Ästen, zu Stürzen und Schäden kommen kann. Der Betreiber haftet daher nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Person, Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen.
  17. Sollten sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Meldung Mithilfe des Kontaktformulars
  18. Hinweisen oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern der beteiligten Vereine oder von beauftragten Mitarbeitern der Stadt Bad Ems ist Folge zu leisten.
  19. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan Das Rettungspersonal muss ggfs. zum Verletzten eskortiert werden.
  20. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.
  21. Jegliche Veränderung am Streckenverlauf und den Hindernissen ist untersagt.
  22. Jeder Nutzer ist verpflichtet den Emser Bikepark sauber zu halten und seinen Abfall vorschriftsmäßig zu entsorgen.
  23. Die Strecke des Emser Bikepark wird Video überwacht. Mit der Nutzung der Strecke des Emser Bikeparks, erklären Sie sich mit der Videoüberwachung zu Überwachungszwecken einverstanden.

Die Crew des Bikeparks wünscht Euch viel Spaß in Bad Ems!